Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Mai 2026 · ReinMove · Bahnhofstrasse 75, 8620 Wetzikon ZH
Stand: 14.05.2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen ReinMove (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren privaten oder gewerblichen Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) im Zusammenhang mit der Erbringung von Reinigungs- und Hauswartungsdienstleistungen.
1.2 Mit Erteilung eines Auftrags — sei es online via Webseite, Telefon, E-Mail oder schriftlich — anerkennt der Auftraggeber diese AGB vollumfänglich. Abweichende oder ergänzende Bedingungen gelten nur, sofern sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
1.3 Die AGB gelten auch für Aufträge, die durch von ReinMove beigezogene Subunternehmer ausgeführt werden.
2. Vertragsabschluss und Leistungsumfang
2.1 Sämtliche Offerten von ReinMove sind unverbindlich und freibleibend bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung. Über die Webseite generierte Preisindikationen (KI-Schätzung) stellen kein verbindliches Angebot dar.
2.2 Der Vertrag kommt zustande, sobald ReinMove die Buchung des Auftraggebers per E-Mail ausdrücklich bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.
2.3 Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus der Offerte bzw. Auftragsbestätigung. Zusatzleistungen, die während der Reinigung beauftragt werden, werden nach Aufwand (Stundensatz CHF 65.– pro Person, exkl. MwSt.) verrechnet.
2.4 ReinMove behält sich vor, im Falle erkannter erheblicher Abweichungen vor Ort (z.B. starke Verschmutzung, deutlich grössere Fläche als angegeben) den Auftrag kostenpflichtig anzupassen oder zurückzustellen, nach vorgängiger Absprache mit dem Auftraggeber.
3. Preise, Rechnungstellung und Zahlung
- Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
- Die Rechnung wird nach Abschluss der Reinigungsleistung per E-Mail oder per Post gestellt.
- Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum, ohne Abzug.
- Akzeptierte Zahlungsmittel: Banküberweisung (QR-Rechnung) sowie Kreditkarte über den Zahlungsdienstleister Stripe.
- Bei Zahlungsverzug fällt nach erfolgloser Mahnung ein Verzugszins von 5 % p.a. an. Mahnspesen ab CHF 30.– pro Mahnstufe werden erhoben.
- ReinMove ist berechtigt, bei Erstaufträgen oder grösseren Aufträgen eine Anzahlung von bis zu 50 % zu verlangen.
4. Stornierung und Terminverschiebung
Stornierungen oder Terminverschiebungen sind ausschliesslich schriftlich (E-Mail an info@reinmove.ch) gültig. Massgebend ist der Eingang bei ReinMove.
- Stornierung oder Verschiebung mehr als 7 Tage vor Termin: kostenlos.
- Stornierung 3–7 Tage vor Termin: 30 % der Auftragssumme.
- Stornierung 24–72 Stunden vor Termin: 50 % der Auftragssumme.
- Stornierung weniger als 24 Stunden vor Termin oder Nichterscheinen: 100 % der Auftragssumme.
- Wird der Termin durch Verschulden des Auftraggebers (kein Zutritt, fehlender Strom/Wasser etc.) nicht durchgeführt, gilt dies als Stornierung am Tag selbst.
Bei Stornierung infolge nachweislich höherer Gewalt (Krankheit mit Arztzeugnis, Todesfall in der Familie) entfallen die Stornogebühren.
5. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor und während der Reinigungsleistung:
- Den Zutritt zum Reinigungsobjekt sicherzustellen (Schlüsselübergabe, persönliche Anwesenheit oder durch eine bevollmächtigte Person).
- Funktionierenden Strom- und Wasseranschluss bereitzustellen.
- Persönliche Wertgegenstände (Schmuck, Bargeld, Elektronik, Dokumente) wegzuschliessen oder zu entfernen. ReinMove übernimmt keine Haftung für nicht weggeräumte Wertsachen.
- Auf besondere Empfindlichkeiten (Allergien, empfindliche Materialien wie Naturstein, Antiquitäten, Designerböden) vor Auftragserteilung schriftlich hinzuweisen.
- Bestehende Mängel, Schäden oder Defekte am Reinigungsobjekt vor Beginn der Reinigung zu dokumentieren bzw. zu melden.
- Bei Umzugsreinigungen: Sicherzustellen, dass die Räumlichkeiten vollständig geräumt sind. Nicht entfernte Möbel, Vorhänge oder Gegenstände werden gegen Aufpreis entsorgt oder umgangen.
6. Abnahmegarantie (Umzugsreinigung)
6.1 ReinMove gewährt bei der Umzugs- bzw. Endreinigung von Wohnungen eine Abnahmegarantie: Sollte die durch ReinMove gereinigte Wohnung bei der offiziellen Wohnungsabnahme durch den Vermieter, die Verwaltung oder den Nachmieter beanstandet werden, erbringt ReinMove die geforderte Nachreinigung kostenlos.
- Die Reklamation erfolgt innert 5 Werktagen nach der Reinigung schriftlich an ReinMove.
- ReinMove erhält Gelegenheit, die Mängel persönlich zu begutachten und nachzubessern, bevor Drittfirmen beigezogen werden.
- Die Wohnung wurde nach der Reinigung nicht mehr benutzt und es haben keine Umzugs- oder Renovationsarbeiten stattgefunden.
- Die Nachreinigung erfolgt einmalig und im branchenüblichen Umfang.
6.2 Nicht von der Garantie umfasst sind: Schäden, die nach der Reinigung entstanden sind, vorbestandene Schäden (Kratzer, defekte Geräte, Flecken im Parkett etc.), Mängel an Bereichen, die nicht zum Auftragsumfang gehörten, sowie Beanstandungen rein subjektiver oder dekorativer Natur.
7. Mängelrüge und Gewährleistung
7.1 Allfällige Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innert 24 Stunden nach Beendigung der Reinigungsarbeiten, schriftlich zu rügen. Verspätete Mängelrügen werden nicht berücksichtigt.
7.2 ReinMove hat das Recht, festgestellte Mängel im Rahmen einer Nachbesserung selbst zu beheben. Beauftragt der Auftraggeber ohne Nachbesserungsfrist Dritte, entfällt jeder Ersatzanspruch.
7.3 Eine Minderung des vereinbarten Preises ist ausgeschlossen, sofern eine Nachbesserung möglich und zumutbar ist.
8. Haftung
8.1 ReinMove ist im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung gegen durch eigene Mitarbeitende verursachte Sach- und Personenschäden versichert. Schäden sind unverzüglich zu melden, spätestens innert 24 Stunden nach dem Einsatz, ansonsten erlischt jeder Ersatzanspruch.
8.2 Die Haftung ist auf den effektiven, nachgewiesenen unmittelbaren Schaden beschränkt. Folgeschäden, entgangener Gewinn, immaterielle Schäden, Mietzinsausfälle oder Verzögerungsschäden sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8.3 ReinMove haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäss verlegte oder bereits beschädigte Materialien (z.B. lose Fliesen, ungeeignete Bodenbeschichtungen, ungenügend versiegelte Möbel) verursacht werden.
8.4 Für Schäden, die durch Subunternehmer entstehen, haftet ReinMove im gleichen Umfang wie für eigene Mitarbeitende. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
8.5 ReinMove haftet nicht für höhere Gewalt (Naturereignisse, Streiks, behördliche Anordnungen, Pandemien etc.). In diesem Fall werden die betroffenen Termine kostenfrei verschoben.
9. Einsatz von KI und Foto-Uploads
9.1 ReinMove setzt zur Offerterstellung künstliche Intelligenz ein, welche vom Auftraggeber hochgeladene Bilder analysiert. Diese Auswertung dient ausschliesslich der Preisindikation und stellt keine verbindliche Zusicherung dar.
9.2 Die definitive Preisbestimmung erfolgt erst nach Begutachtung vor Ort bzw. Bestätigung durch ReinMove. Die KI-gestützte Schätzung kann von der definitiven Offerte abweichen.
9.3 Die Verarbeitung der Bilder ist in der Datenschutzerklärung geregelt.
10. Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragsdauer und während 12 Monaten nach deren Beendigung weder direkt noch indirekt Mitarbeitende von ReinMove abzuwerben oder ausserhalb von ReinMove zu beschäftigen. Bei Verletzung dieser Pflicht ist eine Konventionalstrafe von CHF 5'000.– pro Vorfall geschuldet, vorbehältlich weitergehenden Schadenersatzes.
11. Datenschutz
Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss unserer Datenschutzerklärung und unter Einhaltung des schweizerischen Datenschutzgesetzes (revDSG) sowie — soweit anwendbar — der DSGVO.
12. Schlussbestimmungen
12.1 ReinMove behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Massgebend ist die jeweils zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültige Fassung.
12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
12.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1 Auf diese AGB sowie auf alle Verträge zwischen ReinMove und dem Auftraggeber findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
13.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Wetzikon ZH (Bezirksgericht Hinwil), soweit nicht zwingende gesetzliche Konsumentengerichtsstände entgegenstehen.
Diese Texte sind branchenübliche Vorlagen. Für individuelle Rechtsfragen empfehlen wir die Konsultation einer Anwältin oder eines Anwalts.

